| Unsere Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst Ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und neue Gesetze prägen den Arbeitsalltag vieler Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da können schnell Fehler unterlaufen. Mit unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern wir Sie gegen die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke ab.  Ihre Vorteile im Überblick 
              Gute Konditionen – Sehr günstiger Beitrag im Marktvergleich. Hohe Versicherungssumme – 50 Millionen € für alle Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (Personenschäden bis max. 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person). Flexible Versicherungssummen – Wählen Sie von 50.000 € bis 250.000 € für die Absicherung von Vermögensschäden. Ausgezeichnet  – Die unabhängige Rating-Agentur Assekurata bestätigt unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer (10/2016).  Schutz vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen – die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Polizisten und Lehrer haben es oft selbst erlebt: Versehentlich wurde bei einem Einsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt, oder ein Schüler hat sich auf einer Klassenfahrt verletzt. Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes benötigen Sie eine besondere Haftpflichtversicherung. Denn: Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden. Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern wir Sie optimal gegen finanzielle Folgen ab.  
              Als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung  schützt Sie die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung z. B.:
                  
                    Wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt Wenn Sie bei einem Polizeieinsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigen Wenn Sie versehentlich eine virenverseuchte dienstliche E-Mail in Umlauf bringen Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet Je Versicherungsfall stehen für alle Personen- und Sachschäden 50 Millionen € (maximal 15 Millionen € für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Vermögensschäden sind je Versicherungsfall bis 50.000 € abgedeckt. Gegen einen Zusatzbeitrag kann diese Summe erhöht werden.  Die Jahresbeiträge zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Jahresbeiträge je Person (zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung Classic) 
 Berufsgruppe I
 
              
                Berufsgruppe II| Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 9,00 € |  |  | 
                | Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je 10.000 €) | 1,00 € |  |  |  
 
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                Berufsgruppe III| Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 19,00 € |  |  | 
                | Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je 10.000 €) | 2,50 € |  |  |  
 
              
                | Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 79,00 € |  |  | 
                | Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je 10.000 €) | 7,50€ |  |  |    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?  Hier finden Sie die versicherbaren Berufsgruppen .  Erweitern Sie Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Gehen Sie auf Nummer sicher und erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen zusätzlichen Betrag um folgende Deckungen:  
              Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Amts- und VermögensschadenhaftpflichtversicherungJahresbeiträge je Person  
                | Abhandenkommen von Dienstschlüsseln | 9,00 € |  
                | Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum für Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige 
 | 7,00 € |  
                | Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflichtversicherung 
 | 10,00 € |  Das Rundum-Paket gegen Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst: Günstige Beiträge bei Top-Absicherung  –  die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht der HUK-COBURG!                                                            |